Verpackung & Lizenzierung
Nachhaltig verpackt 📦
Wir nehmen unsere Verantwortung für Verpackungsabfälle ernst. Hier erfahrt ihr, wie wir das Recycling unserer Verpackungen finanzieren und was sich durch die neue EU-Verpackungsverordnung ändert.
📋 Unsere Registrierung
Als Online-Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, uns im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren und uns an einem dualen Entsorgungssystem zu beteiligen. Dieser Verpflichtung kommen wir selbstverständlich nach.
Über unseren Lizenzpartner zentek finanzieren wir die Sammlung, Sortierung und Verwertung unserer Versand- und Verkaufsverpackungen vollständig.
🆕 Was hat sich ab August 2026 geändert?
Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland trat gleichzeitig das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft, das das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) ablöst.
✅ Gute Nachricht für Nohna: Da wir Standard-Versandkartons ohne eigenes Branding von deutschen Lieferanten beziehen, gilt bei reinen Inlandsversänden künftig der Kartonlieferant als Erzeuger — nicht wir. Unsere bestehende LUCID-Registrierung und Systembeteiligung über zentek bleibt jedoch weiterhin erforderlich, da wir branded Verpackungsmaterial verwenden.
Die wichtigsten Neuerungen, die uns betreffen:
- Neue Herstellerdefinition: Erzeuger ist, wer die Verpackung in ihrer endgültigen Form in Verkehr bringt — bei gebranded oder individuellen Verpackungen weiterhin der Händler
- Beim Versand nach Österreich und andere EU-Länder können zusätzliche Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten gelten — wir prüfen dies fortlaufend
- Neue Stoffbeschränkungen: Grenzwerte für PFAS, Blei, Cadmium und andere Schadstoffe in Verpackungsmaterialien
- Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein
- Ab 2028: Kennzeichnungspflicht zur Materialzusammensetzung auf allen Verpackungen
- Ab 2030: Verpackungen müssen auf das erforderliche Mindestmaß reduziert sein (kein unnötiger Leerraum)
♻️ Was steckt dahinter?
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verfolgt dieselben Grundziele wie das bisherige deutsche Verpackungsgesetz, setzt sie aber europaweit einheitlich um: Wer Verpackungen nutzt, finanziert auch deren spätere fachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung.
Das Ziel ist eine deutliche Reduktion des Verpackungsverbrauchs in der EU, verbesserte Recyclingfähigkeit und eine stärkere Kreislaufwirtschaft. Die PPWR gilt für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle, unabhängig vom Material und Einsatzbereich.
📦 Welche Verpackungen sind betroffen?
Unsere Systembeteiligung deckt alle Verpackungsbestandteile ab, die bei euch als Abfall anfallen:
- Versandkartons und Versandtaschen
- Füllmaterial (z. B. Polsterung, Seidenpapier)
- Klebeband und Adressetiketten
- Verkaufsverpackungen der einzelnen Produkte
🌱 Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit
Uns ist bewusst, dass jede Verpackung Auswirkungen auf die Umwelt hat. Deshalb setzen wir wo immer möglich auf:
- Recyclingfähige und reduzierte Verpackungsmaterialien
- Möglichst wenig Füllmaterial bei der Versandverpackung
- Vermeidung unnötiger Plastikverpackungen
💡 Mehr Infos zur richtigen Entsorgung von Verpackungsmaterial findet ihr bei eurer kommunalen Abfallwirtschaft oder eurem dualen System.
🗓️ Zeitplan der kommenden Änderungen
⚠️ August 2026 (bereits in Kraft): EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Neues deutsches VerpackDG tritt in Kraft. Neue Stoffbeschränkungen und Recyclingfähigkeitspflichten gelten sofort.
⚠️ Ab August 2028: Kennzeichnungspflicht für alle Verpackungen zur Materialzusammensetzung — harmonisiert und gut lesbar.
⚠️ Ab 2030: Verpackungsminimierungspflicht — kein unnötiger Leerraum, keine Doppelwände. Wiederverwendungsquote von 40 % wird angestrebt.
⚠️ Ab 2040: Wiederverwendungsquote von 70 % als Zielmarke.
Wir beobachten die Entwicklung der neuen Regelungen kontinuierlich und passen unsere Prozesse entsprechend an, um weiterhin vollständig gesetzeskonform zu handeln.
📜 Rechtliche Grundlage
Diese Informationen basieren auf der EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40), dem neuen deutschen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) sowie den Vorgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Weitere Informationen findet ihr unter verpackungsregister.org.
Fragen zur Verpackung?
Wir helfen euch gern weiter – per E-Mail unter info@nohna.de.